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   BSG, 20.11.2008 - B 3 KS 5/07 R   

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https://dejure.org/2008,4671
BSG, 20.11.2008 - B 3 KS 5/07 R (https://dejure.org/2008,4671)
BSG, Entscheidung vom 20.11.2008 - B 3 KS 5/07 R (https://dejure.org/2008,4671)
BSG, Entscheidung vom 20. November 2008 - B 3 KS 5/07 R (https://dejure.org/2008,4671)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - gemeinnütziger Musikverein - Betrieb eines Laienorchesters und einer Musikschule

  • openjur.de

    Künstlersozialversicherung; Abgabepflicht; gemeinnütziger Musikverein; Betrieb eines Laienorchesters und einer Musikschule

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines gemeinnütziger Musikverein zur Abführung einer Künstlersozialabgabe - Betrieb eines Laienorchesters und einer Musikschule

  • Judicialis

    KSVG F: 20.12.1988 § 24 Abs 1 S 1 Nr 2; ; KSVG F: 25.09.1996 § 24 Abs 1 S 1 Nr 2; ; KSVG § 24 Abs 1 S 1 Nr 9; ; KSVG F: 25.09.1996 § 24 Abs 2; ; KSVG F: 13.06.2001 § 24 Abs 2; ; KSVG § 25

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht eines gemeinnütziger Musikverein zur Abführung der Künstlersozialabgabe; Betrieb eines Laienorchesters und einer Musikschule

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Fallen Musikvereine unter die Künstlersozialversicherung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2009, 677 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 5/97 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Laienchor - Gesangverein -

    Auszug aus BSG, 20.11.2008 - B 3 KS 5/07 R
    Die öffentlichen Auftritte der vier Orchester erfolgen zwar mit einer gewissen Regelmäßigkeit, überwiegen aber nicht im Vergleich zur Freizeitgestaltung und Hobbypflege (ähnlich BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 17 zu Laienchören).

    Ausgangspunkt waren die Urteile des erkennenden Senats vom 20.3.1997 (3 RK 17/96 - SozR 3-5425 § 24 Nr. 16) und 16.4.1998 (B 3 KR 5/97 R - SozR 3-5425 § 24 Nr. 17), wonach auch Karnevalsgesellschaften und Gesangvereine der KSA-Pflicht unterlagen, wenn sie - wie häufig der Fall - jährlich mehr als zwei bis drei Veranstaltungen ausrichteten, bei denen Künstler auftraten und sie deshalb als Unternehmen iS des § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KSVG 1989 einzustufen waren (Theater-, Konzert- und Gastspieldirektionen sowie sonstige Unternehmen, deren Zweck darauf gerichtet ist, künstlerische Werke aufzuführen oder künstlerische Leistungen darzubieten).

    Dieser Auffangtatbestand ist hier schon deshalb nicht anwendbar, weil § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KSVG 1997 für Orchester als Spezialvorschrift vorrangig war und insoweit abschließenden Charakter hatte (vgl BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 17 zu Laienchören).

    Danach geht es in der Gesamtschau um eine weitgehend verselbstständigte und damit um eine "institutionalisierte" Form der Musikausbildung (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 17).

  • BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 37/04 R

    Künstlersozialversicherung - Künstlereigenschaft von Webdesignern

    Auszug aus BSG, 20.11.2008 - B 3 KS 5/07 R
    Zu denken ist hierbei zB an eine künstlerische oder publizistische Mitwirkung bei der Gestaltung des Internetauftritts (zB durch Webdesigner, vgl BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 5) oder der Mitgliederzeitschrift.
  • BSG, 18.09.2008 - B 3 KS 1/08 R

    Künstlersozialversicherung - Feststellung der Abgabepflicht durch

    Auszug aus BSG, 20.11.2008 - B 3 KS 5/07 R
    Da die Beklagte die Einbeziehung des Klägers in den Kreis der Unternehmen, die wegen ihres Unternehmenszweckes dem Grunde nach der Abgabepflicht nach dem KSVG unterliegen, nicht vorab in einem gesonderten Erfassungsbescheid festgestellt hatte, wie es sonst regelmäßig geschieht (zur Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit solcher Erfassungsbescheide vgl zuletzt BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 6 sowie Urteil des erkennenden Senats vom 18.9.2008 - B 3 KS 1/08 R -, für SozR vorgesehen), war der Kläger nicht gehindert, gegenüber dem die Höhe der KSA-Schuld für die Jahre 1995 bis 1999 festsetzenden Abgabebescheid der Beklagten den Einwand der schon dem Grunde nach fehlenden Abgabepflicht zu erheben.
  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 17/03 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Unternehmensübergang - Unternehmenskauf -

    Auszug aus BSG, 20.11.2008 - B 3 KS 5/07 R
    Da die Beklagte die Einbeziehung des Klägers in den Kreis der Unternehmen, die wegen ihres Unternehmenszweckes dem Grunde nach der Abgabepflicht nach dem KSVG unterliegen, nicht vorab in einem gesonderten Erfassungsbescheid festgestellt hatte, wie es sonst regelmäßig geschieht (zur Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit solcher Erfassungsbescheide vgl zuletzt BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 6 sowie Urteil des erkennenden Senats vom 18.9.2008 - B 3 KS 1/08 R -, für SozR vorgesehen), war der Kläger nicht gehindert, gegenüber dem die Höhe der KSA-Schuld für die Jahre 1995 bis 1999 festsetzenden Abgabebescheid der Beklagten den Einwand der schon dem Grunde nach fehlenden Abgabepflicht zu erheben.
  • BSG, 14.12.1994 - 12 RK 80/92

    Künstlersozialversicherung - Musiklehrer - Musikschule - Musikalische

    Auszug aus BSG, 20.11.2008 - B 3 KS 5/07 R
    Eine Ausbildung zum Berufsmusiker ist nicht erforderlich (BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 1, 2 und 10; BSG SozR 3-5425 § 1 Nr. 4).
  • BSG, 20.04.1994 - 12 RK 14/92

    Künstlersozialversicherung - Kunstunterricht für Laien

    Auszug aus BSG, 20.11.2008 - B 3 KS 5/07 R
    Eine Ausbildung zum Berufsmusiker ist nicht erforderlich (BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 1, 2 und 10; BSG SozR 3-5425 § 1 Nr. 4).
  • BSG, 20.03.1997 - 3 RK 17/96

    Künstlersozialabgabepflicht von Karnevalsgesellschaften

    Auszug aus BSG, 20.11.2008 - B 3 KS 5/07 R
    Ausgangspunkt waren die Urteile des erkennenden Senats vom 20.3.1997 (3 RK 17/96 - SozR 3-5425 § 24 Nr. 16) und 16.4.1998 (B 3 KR 5/97 R - SozR 3-5425 § 24 Nr. 17), wonach auch Karnevalsgesellschaften und Gesangvereine der KSA-Pflicht unterlagen, wenn sie - wie häufig der Fall - jährlich mehr als zwei bis drei Veranstaltungen ausrichteten, bei denen Künstler auftraten und sie deshalb als Unternehmen iS des § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KSVG 1989 einzustufen waren (Theater-, Konzert- und Gastspieldirektionen sowie sonstige Unternehmen, deren Zweck darauf gerichtet ist, künstlerische Werke aufzuführen oder künstlerische Leistungen darzubieten).
  • BSG, 25.01.1995 - 12 RK 61/93

    Verpflichtung zur Abgabe der Künstlersozialabgabe - Definition eines Museums als

    Auszug aus BSG, 20.11.2008 - B 3 KS 5/07 R
    Nur die Zugehörigkeit zur Gattung "Orchester" war maßgebend (vgl BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 9 zum Landwirtschaftsmuseum als Fall der Gattung "Museum").
  • BSG, 01.10.1991 - 12 RK 33/90

    Pflicht eines Künstlervereins zur Künstlersozialabgabe

    Auszug aus BSG, 20.11.2008 - B 3 KS 5/07 R
    Das hat der Senat bereits mehrfach entschieden (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 2, 3, 5, 16).
  • SG Augsburg, 12.11.2015 - S 7 R 1053/12

    Blasmusikverein ist künstlersozialabgabepflichtig

    Durch das Urteil des BSG aus dem Jahr 2008 (Urteil vom 30.11.2008, B 3 KS 5/07 R) seien Kriterien für die Abgabepflicht von Musikvereinen aufgestellt worden.

    Das hat das BSG bereits mehrfach entschieden (vgl. nur BSG, Urteil vom 20.11.2008, B 3 KS 5/07 R m. w. N.).

    Das Gericht orientiert sich im Wesentlichen an den vom BSG im Urteil vom 20.11.2008 (B 3 KS 5/07 R) entwickelten Kriterien, die auch die Beklagte den angefochtenen Bescheiden zugrunde gelegt hat.

    Eine Ausbildung zum Berufsmusiker ist nicht erforderlich (BSG, Urteil vom 20.11.2008, B 3 KS 5/07 R m. w. N.).

    In der Gesamtschau handelt es sich daher, vergleichbar in dem vom BSG (Urteil vom 20.11.2008, B 3 KS 5/07 R) entschiedenen Fall, um eine weitgehend verselbstständigte und damit um eine "institutionalisierte" Form der Musikausbildung.

    Zwar ist dem Kläger zuzugeben, dass die Entscheidung des BSG vom 20.11.2008 (B 3 KS 5/07 R) auf die die Beklagte die angefochtenen Bescheide im Wesentlichen stützt, einen Musikverein betraf, der ständig ca. 150 junge Musiker an Instrumenten ausbildete und damit deutlich mehr als der Kläger.

  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2016 - L 11 R 584/14

    Künstlersozialversicherung - Künstlersozialabgabepflicht - Chorverein - Verwerter

    Der Unternehmenszweck eines solchen Vereins ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG, der sich der Senat anschließt, nur dann überwiegend darauf gerichtet, künstlerische Werke oder Leistungen öffentlich aufzuführen oder darzubieten, wenn der Schwerpunkt der Interessen nach der Vereinssatzung und Praxis auf dem öffentlichen Auftreten eines Chores oder Orchesters einschließlich der zugehörigen Probenarbeit liegt und demgegenüber andere - nicht kommerzielle - Zwecke wie zB die Freizeitgestaltung, die Pflege eines Hobbys, die Freude am gemeinsamen Musizieren, der regelmäßige gesellschaftliche Kontakt in der Gruppe sowie die Aufrechterhaltung und Förderung des Vereinslebens nur untergeordneten Charakter haben (so BSG 20.11.2008, B 3 KS 5/07 R; BSG 16.04.1998, B 3 KR 5/97 R zu einem gemeinnützigen Musikverein; vgl auch LSG Berlin-Brandenburg 27.10.2010, L 1 KR 48/09).

    Eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich (BSG 20.11.2008, B 3 KS 5/07 R, SozR 4-5425 § 24 Nr. 9).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.06.2013 - L 9 KR 353/10

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht eines als gemeinnützig eingetragenen

    Der Unternehmenszweck ist nur dann "überwiegend" darauf gerichtet, künstlerische Werke oder Leistungen öffentlich aufzuführen oder darzubieten, wenn der Schwerpunkt der Interessen nach Vereinbarung (Vereinssatzung) und Praxis auf dem öffentlichen Auftreten (einschließlich der zugehörigen Probenarbeit) liegt und demgegenüber andere - nicht kommerzielle - Zwecke wie z.B. die Freizeitgestaltung, die Pflege eines Hobbys, die Freude am gemeinsamen Musizieren, der regelmäßige gesellschaftliche Kontakt in der Gruppe sowie die Aufrechterhaltung und Förderung des Vereinslebens nur untergeordneten Charakter haben (BSG, Urteil vom 20. November 2008, B 3 KS 5/07 R, Rn. 22, zitiert nach juris).
  • LSG Bayern, 17.05.2018 - L 4 KR 139/14

    Abgabepflicht zur Künstlersozialabgabe - mehrtägiges Open-Air-Festival

    Dies ergebe sich aus den grundsätzlichen Ausführungen des BSG im Urteil vom 20. November 2008 (B 3 KS 5/07 R).
  • LSG Thüringen, 27.11.2012 - L 6 R 1045/12

    Künstlersozialabgabepflicht eines Verwerters künstlerischer und publizistischer

    Eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich (vgl. BSG, Urteil vom 20. November 2008 - Az.: B 3 KS 5/07 R, nach juris).
  • SG Hamburg, 24.06.2009 - S 2 KR 553/07

    Voraussetzungen einer Abgabepflicht nach dem § 24

    Nach extensiver Auslegung der Vorgängervorschriften durch die Rechtsprechung wollte der Gesetzgeber die Abgabepflicht dahingehend einschränken, dass künftig nur die typischen Verwerter künstlerischer oder publizistischer Werke oder Leistungen erfasst werden (vgl. Nordhausen, in: Finke/Brachmann/Nordhausen, KSVG, 4. Aufl., 2009, § 24 Rdnrn. 89 ff.; Bundessozialgericht (BSG) 20.11.2008 - B 3 KS 5/07 R, Die Beiträge Beilage 2009, 102; jeweils mwN), die "Vermarkter", zu denen die Klägerin nicht gehört.
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